Nachträglich waffenlosen Militärdienst beantragen
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Nachträglich waffenlosen Militärdienst beantragen

Plötzlich findest du dich mit einem Pamier über den Ohren und einer Pistole in den Händen vor einer Zielscheibe wieder. Links und rechts von dir stehen deine Kameraden in einer Reihe. Deine anfängliche Freude an der Waffe und dem Schiessen verwandelt sich in unerträgliches Unbehagen. Sei es aus Respekt vor der Waffe und was diese mit einem deiner Finger am Abzug zu tun imstande ist oder aus Angst, weil du den Leuten um dich herum, die du nun gerade einmal eine Woche lang kennst, nicht vertraust. Bei dir im Zimmer in der Kaserne seid ihr zu zwölft, vier deiner Kameraden stammen aus fremden kulturellen Verhältnissen und fremden Religionen. Ohne dass du dir bewusst warst, hast du den hitzköpfigen Doppelbürger Mustafa aus Fernost beleidigt. Es war nicht deine Absicht, er hat deine Worte und deine Taten einfach anders aufgefasst, als du sie meintest und nun steht er neben dir in der Reihe an der Waffe vor der Zielscheibe, nachdem ihr beide euch gestern Abend geprügelt habt. Was wenn er sich dazu entscheidet aus Hass die Waffe auf dich zu richten und abzudrücken? Was wenn irgendjemand aus deiner Gruppe, jemanden den du schätzt und für einen Freund hältst plötzlich sich die Waffe an den Kopf hält und abdrückt, weil er dem Druck der Vorgesetzten nicht mehr standhält und in Gedanken und Gefühlen so durcheinander ist. Natürlich sind das Beispiele, die in den allermeisten Fällen nicht eintreffen. Im Angesicht zunehmender geopolitischer Eskalation und gewollte Provokationen durch Weltmächte in Ost und West stellt sich nun die Frage ob des Soldaten Max Mustermann Bedürfnis nach waffenlosem Militärdienst stattgegeben werden soll. Sollte dieser nicht seine persönlichen Ängste hinter das Wohl der gesamten Armee stellen? Es braucht gute Gründe damit einem beim Gesuch um waffenlosen Dienst stattgegeben wird.


Nach RS-Start noch waffenlosen Dienst beantragen
Um nach RS-Start und Fassung der Waffe noch waffenlosen Militärdienst zu beantragen und diesen bewilligt zu erhalten, braucht es gewichtige Gründe. Warum willst du waffenlosen Dienst leisten? Denke gut darüber nach, was du deinem Vorgesetzten in der Kompanie sagen wirst. Denn je nachdem, was du sagst, wirst du entweder sofort aus der Armee entlassen und dem Zivildienst zugeteilt oder es wird dir gar nicht erst zugehört. Gefühle ehrlich zu zeigen, hilft auch in einem emotional hartherzigen Umfeld wie der Rekrutenschule. Dafür musst du nicht gleich mit tränenüberströmten Gesicht zu deinem Vorgesetzten rennen und vor ihm auf die Knie fallen und ihn um waffenlosen Dienst anflehen.


Ein Beispiel: Vor dem Armeedienst warst du Feuer und Flamme fürs Schiessen, warst vielleicht sogar in einem Jungschützenkurs oder bist Mitglied in einem Schiessverein. Wie dem auch sei, auf jeden Fall hattest du dich nach den ersten Schiesserfahrungen in der Armee dazu entschlossen nachträglich waffenlosen Dienst zu beantragen. Das du in einem Schiessverein oder einem Jungschützenkurs oder anderen vormilitärischen Ausbildungen teilgenommen hast, spricht bei der Beurteilung über dein Gesuch um waffenlosen Dienst nicht gegen dich. Denn das war ja vor deinem Armeeeintritt und nun hat sich dein Empfinden geändert.


Sprich als allererstes zu dem Wachtmeister, dem du am meisten vertraust. Lass dich von Bemerkungen wie "das wird aber schwierig" oder "kannst du vergessen" nicht einschüchtern, sondern bestehe darauf, dass er sich an deinen Leutnant mit deinem schriftlichen Gesuch wendet. Sobald du Gelegenheit hast mit deinem Leutnant zu sprechen, erläutere ihm deine Situation ehrlich. Du kannst natürlich auch Erfolg haben, wenn es dir nur darum geht aus dem Saftladen Schweizer Armee rauszufliegen.


Kann ich ehrlich gesagt gut verstehen, möchte bei solchen Vorhaben mit diesem Beitrag allerdings nicht helfen. Lässt dich dein Leutnant abblitzen mit deinem Wunsch nach waffenlosem Dienst, so ersuche erneut das Gespräch oder beantrage bei deinem Kompaniekommandanten ein Gesuch auf ein Gespräch. Vergiss nie, bei solchen Gesprächen, dass jeder in der Armee einen Vorgesetzten hat und man als einfacher Soldat in einem dringenden Fall auch mit dem Vorgesetzten des Kompaniekommandanten sprechen kann. Setze auch auf Menschlichkeit, ganz egal wie hart sich deine Vorgesetzten geben.


Der Leutnant oder Oberleutnant wird dich zum Feldarzt schicken, wo du deine Gründe nochmals zu Protokoll geben musst. Ändere deine Geschichte nicht, das macht dich unglaubwürdig. Bleibe bei deinen Gründen auch wenn du befürchtest, diese würden nicht genügen oder dir deine Vorgesetzten das weissmachen. Bei mir war es damals so, dass ich dem Feldarzt der Rekrutenschule sagte, ich hätte das Gefühl mit jedem Schuss, den ich auf diese menschenförmige Zielscheibe abgebe, das Gefühl hätte, etwas in mir drin würde sterben. Mit jedem Schuss ein bisschen mehr. Ich erzählte dem Feldarzt es sei ein fürchterliches Gefühl, so als ob ein Teil von mir selbst stürbe. Zusätzlich sagte ich natürlich, dass es mir unglaublich leid tut, dass diese ganze Neubeurteilung nun geschehen müsse. Es sei mir bei der Aushebung vor einem Jahr schlichtweg nicht bewusstgewesen, dass der Dienst bei den Infanteristen so wäre und hätte ich es gewusst, hätte ich mich selbstverständlich anders entschieden. Ich erwähnte klar, dass es mir nicht darum geht nicht mehr meinen Militärdienst zu leisten, sondern nur darum waffenlosen Dienst zu leisten. Abschliessend erwähnte ich, dass ich unbedingt bei der Armee bleiben möchte, aber ohne Waffe. Daraufhin sagte der Feldarzt, ob ich mir denn bewusst sei, dass dies eine militärische Neubeurteilung zur Folge haben würde, denn waffenlose Infanteristen gibt es nicht.


Beachte, dass du durch dein Gesuch um waffenlosen Militärdienst nochmals neu beurteilt wirst. Du wirst nochmals in ein Rekrutierungszentrum geschickt und musst dem anwesenden Arzt die genauen Gründe für dein Gesuch darlegen. Bei mir war es damals so, dass mich der Arzt im Rekrutierungszentrum gefragt hat ob ich Militärdienst leisten wolle, worauf ich bejahte, worauf er mich fragte ob ich Dienst an der Waffe leisten wolle, worauf ich verneinte. Daraufhin stempelte der Arzt mein Dienstbüchlein neu, und wünschte mir einen schönen Tag. Mein Fall war vermutlich der bestmögliche. Auch möglich ist natürlich, dass man den Arzt mit Tränen und stichhaltigen Gründen überzeugen muss. Daraufhin wurde zumindest ich innerhalb des Rekrutierungszentrums zum Oberst geschickt, um nochmals neu zugeteilt zu werden. Bei mir war es so, dass ich Glück hatte und durch meine Ausbildung als Versicherungskaufmann bei der Armee zu den Büroordonanzen zugeteilt werden konnte. So gelang es mir von der Infanterie, wo ich zuallererst zugeteilt wurde, durch mein Gesuch um waffenlosen Dienst ins Kompaniebüro bei der gleichen Rekrutenschule umgeteilt zu werden. Wenn du den Motorfahrern oder einer anderen Funktion zugeteilt wurdest, bei der es nicht notwendig ist eine Waffe zu tragen und damit zu schiessen, kannst du vermutlich sogar bei deinen Kameraden in der gleichen Kompanie derselben Rekrutenschule bleiben. Wenn du den Infanteristen oder gar den Panzergrenadieren oder den Militärpolizeigrenadieren zugeteilt bist, musst du dir bewusst sein, dass ein Stattgeben auf dein Gesuch um waffenlosen Dienst zur Folge haben wird, dass du zu einer anderen Truppe umgeteilt wirst. Wenn du wie ich über eine kaufmännische Ausbildung verfügst, könntest du in ein Büro umgeteilt werden, ohne dass du nochmals die RS beginnen musst. Auch möglich ist allerdings, wenn absolut alle Plätze von Büroordonanzen besetzt sind, dass du künftig Betriebssoldat sein wirst.


Sei dir einfach bewusst, dass du im schlimmsten Fall deine RS nochmals neu beginnen musst. Falls du das vermeiden willst, musst du einfach eine Funktion annehmen, die derzeit noch verfügbar ist. Falls dies nicht der Fall ist, musst du vermutlich ein halbes oder ganzes Jahr darauf nochmals einrücken und die Rekrutenschule von vorn beginnen.

Falls du bereits einige Monate in der RS warst und dich entscheidest die Waffe abgeben zu wollen um nach dem Dienst nicht ans jährliche Schiessen zu müssen, musst du dafür einen hieb- und stichfesten Grund finden. Denn solcherlei Dinge durchschauen die Militärs gekonnt. Ein solcher Grund könnte beispielsweise ein nachträglich erlebtes Ereignis und ein davongetragenes Trauma sein.


Nach der RS im WK noch waffenlosen Dienst beantragen
Das gleiche gilt für Gesuche um waffenlosen Dienst nach Abschluss der Rekrutenschule. Es ist fast unmöglich nach der RS im WK noch umgeteilt zu werden. Es sei denn ein Ereignis erschütterte dein Leben. So ein Ereignis zu erfinden, rate ich dir nicht, denn du wirst es beweisen müssen, mit Hilfe eines Psychologen und eines Arztes.

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